Bewirtschaftungsverträge - Die Alternative zur Verpachtung
Als für den Kunden wirtschaftlich interessante und flexible Alternative zu einem Pachtvertrag bietet die Hofgut Storzeln GmbH einen Bewirtschaftungsvertrag für Ihre landwirtschaftlichen Flächen an.
Der wesentliche Unterschied unserer Dienstleistung ist die Einbeziehung des Kunden bei allen grundsätzlichen Entscheidungen, sowie dessen finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg.
Dabei ist der Kunde maßgeblich an den Anbauentscheidungen beteiligt und wird von der Hofgut Storzeln GmbH beraten. Die Hofgut Storzeln GmbH übernimmt die gesamte Umsetzung der getroffenen Anbauentscheidungen.
Im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrages erhält der Kunde den Status eines Landwirtschaftsbetriebes und bekommt eintsprechend den Zahlungsansprüchen Flächenbeihilfen, sowie die Prämie für ökologische Bewirtschaftung.
Als ganzheitliche
Dienstleistung umfasst ein Bewirtschaftungsvertrag:
- Umstellung der Flächen auf
ökologischen Landbau
- Monitoring der Fauna und Flora
- Unterstützung bei der Nutzungs- und Anbauplanung
- Vorfinanzierung der Ernte / Einkauf der Betriebsmittel
- Selbstständige Ausführung aller ackerbaulichen Tätigkeiten
- Übernahme und Abwicklung aller Korrespondenzen mit den zuständigen Behörden
- Erstellung des Gemeinsamen Antrags
- Flächenpflege
- Ernte, Aufbereitung und Einlagerung
- Auf Wunsch Vermarktung der Feldfrüchte
- Abrechnung und Auswertung
Nähere Informationen
zu einem Bewirtschaftungsvertrag geben wir Ihnen gerne in einem
weiterführenden Gespräch.
Pachtvertrag – garantiert biologisch:
Die Hofgut Storzeln GmbH ist an langfristigen Pachtverträgen interessiert. Die Bewirtschaftung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet.
Wir möchten auf folgende Vorteile für den Verpächter bei einer Bewirtschaftung durch das Hofgut Storzeln hinweisen:
- Biologische Bewirtschaftung sowie standortangepasste Nutzung der Flächen
- Regelmäßiges Monitoring der Fauna und Flora sowie des Bodenzustandes
- Bodenschonende Bewirtschaftung mit ausschließlich breit bereiften Maschinen
- Einführung einer min. 4gliedrigen Fruchtfolge
- Kein Anbau von Biogas–Substraten (Mais/GPS) mit den entsprechenden Folgeschäden für die Flächen durch überschwere Maschinen
- Regelmäßige Anlage von Blüh- und Jagdstreifen
- Anstieg des Niederwildaufkommens durch Reihenanbau (Weite Reihe) bei allen Kulturen
- Regelmäßige Feld- und Waldrandpflege
- Ordnungsgemäße Grünlandbewirtschaftung mit jährlicher Nachsaat
- Stabiles Unkrautmanagement im ökologischen Landbau durch spezielles Anbauverfahren
- Jährlicher Zwischenfruchtanbau zur Ackerbegrünung und zum Erosionsschutz
Bei Interesse an einem Pachtvertrag wenden Sie sich bitte an Herrn Schorre.
Gerne senden wir Ihnen genaue Informationen zum Pachtvertrag zu